Stand Dezember 2006
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kellner & Kunz
AG
1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und
Auskünften.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3 Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Vertragsabschluß
Die Annahme der Warenbestellung erfolgt durch Lieferung oder
Auftragsbestätigung. Für den vertraglichen Lieferungs- und
Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der
Auftragsbestätigung, bei deren Fehlen, des Lieferscheines und
der Rechnung maßgeblich. Weicht dieser vom Inhalt der
Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Kunden als
gegeben, wenn er nicht binnen 4 Tagen ab Zugang mit
Einschreiben widerspricht.
3. Preise
Der Mindestbestellwert beträgt € 40,- netto. An unser Angebot
halten wir uns 4 Wochen gebunden. Nach dieser Zeit berechnen
wir unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise. Falls kein
besonderes Angebot vorliegt, gelten grundsätzlich die am Tag
der Lieferung laut unserer Preisliste gültigen Preise. Sie
beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen
Kalkulationsunterlagen. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht
enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert
in Rechnung gestellt. Material- und Kostensteigerungen,
Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erhöhte Steuern und
Abgaben sowie Preiserhöhungen durch höhere Gewalt berechtigen
uns auch zur Berichtigung vereinbarter Preise.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum bei Vergütung von 2% Skonto, innerhalb von 20
Tagen ohne Abzug. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn
der Besteller uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen
in Zahlungsverzug gerät.
4.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1% vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen. Allfällige Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als die vereinbarten Zahlungen geleistet werden. Wir haben das Recht, bei Nichteinhaltung von Teilzahlungs- abmachungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern.
4.3 Wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bezahlung nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, so wird die gesamte restliche Schuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort beglichen, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluß jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.
4.4 Die Fälligkeit des Entgeltes wird durch die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Wegen derartiger Ansprüche stehen dem Kunden auch keinerlei Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen gegenüber uns aus anderen Geschäftsfällen können nur nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder nach Anerkenntnis unsererseits gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.
4.5 Mit Zustimmung des Kunden zur elektronischen Rechnungslegung bekommt er sämtliche Rechnungen mit digitaler Signatur auf elektronischem Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt (per EDI, pdf). Der Kunde verzichtet damit auf die Zusendung der Rechnung per Post.
5. Lieferbedingungen
5.1 Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt
vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die
Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns
verschuldet.
5.2 Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
5.3 Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
5.4 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
5.5 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Eine Versicherungspflicht unsererseits gegen Transportschäden besteht nicht.
5.6 Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.7 Für Aufträge ab einem Warennettowert von € 299,- liefern wir frei Haus. Versandart nach unserer Wahl. Für Aufträge unter einem Warennettowert von € 299,- werden die üblichen Fracht- und Verpackungsspesen in Anrechnung gebracht. Die Außenverpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und außer bei EURO-Paletten nicht zurückgenommen.
5.8 Die Abfertigung von Expreßsendungen erfolgt zu Lasten des Empfängers.
6. Lieferfrist
Die Angaben über Lieferfristen sind annähernd und
unverbindlich. Die Lieferpflicht unsererseits ruht, solange der
Kunde mit einer fälligen Zahlung oder anderen Verpflichtungen
uns gegenüber in Verzug ist. Bleibt der Besteller mit der
Zahlung länger als 30 Tage im Rückstand, werden bei ihm
Pfändungen durchgeführt oder verschlechtert sich seine
Vermögenslage beträchtlich, sind wir berechtigt, von allen noch
nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten oder
Vorauszahlungen zu verlangen. Ansprüche des Kunden wegen
allfälliger Verzugsschäden oder -folgen sind gänzlich
ausgeschlossen,
d. h. es wird keine Haftung für verspätete Lieferung als auch
Folgeschäden übernommen, insbesondere wenn diese auf
Verschulden Dritter, wie Lieferanten oder Transportunternehmen
zurückzuführen sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur
vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden
uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein
mögen, unser Eigentum. Wenn der Kunde mit Scheck oder Wechsel
zahlt, gilt die Verbindlichkeit uns gegenüber erst abgedeckt,
wenn diese Papiere eingelöst sind. Der Kunde ist verpflichtet,
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen
Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig
bezahlten Waren dürfen nicht weiter veräußert oder verpfändet
oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Sollte ein
Gerichtsvollzieher die gelieferte Ware pfänden wollen, so ist
gegenüber dem Gerichtsvollzieher unser Eigentum unter Nennung
unserer Firma und unserer Anschrift zu behaupten. Von
eventuellen Pfändungen müssen wir sofort in Kenntnis gesetzt
werden. Falls die von uns gelieferten Waren entgegen dem Verbot
des Kunden veräußert werden, so erstreckt sich unser
Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung entstehenden
Forderungen des Kunden. Sofort nach Entstehung der Forderungen
des Kunden gegenüber dem Dritten, gelten diese als an uns
unwiderruflich abgetreten und der Kunde ist verpflichtet, uns
bei aufrechten verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen
seine Kunden mitzuteilen.
8. Gewährleistung, Schadenersatz,
Produkthaftung
8.1 Die gelieferten Waren sind vom Kunden im Sinne der §§ 377,
378 HGB sofort sorgfältig zu überprüfen und feststellbare
Mängel bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche -
insbesondere auch Schadenersatzansprüche - auf dem Lieferschein
oder Frachtbrief detailliert zu beschreiben. Kann bei Übernahme
keine sofortige Prüfung stattfinden, muß dieser Umstand bei
sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein
oder Frachtbrief vermerkt werden. Bei nachfolgender Prüfung
feststellbarer Mangel, muß binnen 4 Tagen ab Anlieferung
detailliert schriftlich gerügt werden.
8.2 Hat die gelieferte Ware Mängel oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Andere oder weitere Ansprüche, insbesondere Entgeltminderung, bestehen nicht. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung schließen jede Gewährleistung aus.
8.3 Eine Haftung für allfällige Mangelfolgeschäden unsererseits ist ausgeschlossen.
8.4 Zugunsten Dritter sind Schutzwirkungen aus diesem Vertrag ausgeschlossen. Wenn sich uns gegenüber Ansprüche für den Kunden ergeben, anerkennt der Kunde, daß ihm Ansprüche nur nach Maßgabe dieser Bedingungen und nur in jenem Umfang zustehen, in dem uns Ansprüche gegen die Herstellerfirma des jeweils mangelhaften Produktes eingeräumt sind.
8.5 Erfolgt eine Bestellung anhand von Vorgaben des Kunden in Abweichung einer Standardversion unseres Liefersortimentes, so erfolgt die Ausführung ohne jegliche Haftung unsererseits für die Belastbarkeit dieser Sonderanfertigung auf Risiko des Kunden. Uns trifft dabei keine wie immer geartete Warn-, Prüf- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich der Eignung oder Belastbarkeit dieser Sonderfertigung für bestimmte Einsatzgebiete. Jegliche Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
8.6 Bei Verbindungselementen mit galvanischen Überzügen, welche auf die Festigkeitsklasse 10.9 oder höher vergütet sind, besteht die Gefahr der Wasserstoffversprödung. Auch bei thermischer Nachbehandlung kann ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich auf die dadurch allfällig einhergehende Belastbarkeitsminderung hingewiesen. Deshalb erfolgen solche Überzüge nur auf Wunsch und Risiko des Kunden. Jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind dabei ausgeschlossen.
8.7 Kunden, welchen wir zur vereinfachten Abwicklung ihrer Bestellungen bei uns ein EDV-Programm zur Verfügung stellen, ist es nicht gestattet, dieses zu verändern, zu kopieren, weiter zu geben oder anderweitig zu nutzen. Die Installation (bzw Deinstallation) und die Zurverfügungstellung erfolgt unsererseits je kostenlos. Für allfällige Störungen im EDV-System des Kunden haften wir keinesfalls. Im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehung ist es uns - korrespondierend zur Installation - ausdrücklich zu gestatten, dieses Programm im EDV-System des Kunden zu deinstallieren. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmung gilt vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche eine Pönale von Euro 100.000,-- als vereinbart.
9. Retouren
Eine Rücksendung gelieferter Ware an uns kann nur mit
schriftlichem Einverständnis und zu den von uns zuvor
festgelegten Bedingungen stattfinden. Jedenfalls hat die
Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des
Kunden zu erfolgen. Bei Sonderfertigungen sind keine
Warenrücknahmen möglich.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht
10.1 Als Erfüllungsort gilt Wels vereinbart.
10.2 Als Gerichtsstand gilt das jeweils sachlich zuständige
Gericht in Wels vereinbart.
10.3 Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Regelungen
aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht
zur Anwendung.

